{"id":500,"date":"2017-11-06T16:52:08","date_gmt":"2017-11-06T15:52:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.wassenburgmedical.com\/de\/?page_id=500"},"modified":"2026-01-07T13:19:27","modified_gmt":"2026-01-07T12:19:27","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wassenburgmedical.com\/de\/uber-uns\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>1. Allgemeines \u2013 Geltungsbereich<\/strong><br \/>\n1.1 Diese Lieferbedingungen gelten ausschlie\u00dflich, es sei denn wir haben ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderem zugestimmt. Unsere Lieferbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern i. S. des \u00a7 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (\u201eKunden\u201c) und f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Kunden in laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung.<\/p>\n<p><strong>2. Preise \u2013 Zahlungsbedingungen<\/strong><br \/>\n2.1 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise &#8222;ab Auslieferungsstelle M\u00f6nchengladbach&#8220; (\u201eex works\u201c, Incoterms 2010) ausschlie\u00dflich Mehrwertsteuer. Pro Bestellung berechnen wir eine Pauschale f\u00fcr Verpackung, Versand und Transportversicherung in H\u00f6he von EUR 35,00, sowie Zuschl\u00e4ge f\u00fcr Gefahrgut gem\u00e4\u00df Anlage 1. und f\u00fcr Expressversand EUR 49,00.<\/p>\n<p>2.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen nach Erbringung unserer geschuldeten Leistung sofort f\u00e4llig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie etwaigen weiteren Verzugsschaden zu berechnen.<\/p>\n<p>2.3 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungs- oder Leistungs-verweigerungsrechts durch den Kunden ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen bei Gegenanspr\u00fcchen erf\u00fcllt sind oder bei M\u00e4ngeln der Lieferware diese M\u00e4ngel festgestellt, von uns anerkannt oder wenigstens glaubhaft gemacht sind (z.B. durch schriftliche Best\u00e4tigung einer neutralen Person) und au\u00dferdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>2.4 Bei offenen f\u00e4lligen Rechnungen des Kunden k\u00f6nnen wir die Auslieferung aus weiteren Auftr\u00e4gen in angemessenem Umfang verweigern.<\/p>\n<p><strong>3. Lieferzeit und Lieferverzug<\/strong><br \/>\n3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis nichts anderes ergibt, sind die von uns angegebenen Lieferzeiten voraussichtliche Lieferzeiten und daher unverbindlich.<\/p>\n<p>3.2 Hinsichtlich des Eintritts unseres Lieferverzugs gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Ausnahme, dass in jedem Fall eine Mahnung durch den Kunden erforderlich ist.<br \/>\n\u00dcber Lieferverz\u00f6gerungen aufgrund h\u00f6herer Gewalt oder anderer von uns nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden (wie Betriebsst\u00f6rungen, Streiks, Aussperrung, beh\u00f6rdliche Anordnungen) werden wir den Kunden unverz\u00fcglich informieren und eine neue, voraussichtliche Lieferzeit, die sich um die Dauer der Behinderung verl\u00e4ngern kann, angeben. Von uns nicht zu vertretende Lieferverz\u00f6gerungen f\u00fchren nicht zu unserem Verzug.<br \/>\nDauert die Behinderung l\u00e4nger als drei Monate, so sind wir und der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche sind in diesem Fall ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3.3 Wir sind ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den K\u00e4ufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem K\u00e4ufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zus\u00e4tzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich zur \u00dcbernahme dieser Kosten bereit).<\/p>\n<p>3.4 Bei der erstmaligen Anlieferung eines Ger\u00e4tes erfolgt die Installation gem\u00e4\u00df Ziffer 10 durch uns. Mit Abschluss der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Installation und Einweisung ist der Kunde verpflichtet, uns ein Abnahmeprotokoll zu unterschreiben. Wegen unwesentlicher M\u00e4ngel darf der Kunde die Unterschrift nicht verweigern.<\/p>\n<p><strong>4. Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br \/>\nSofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird oder bei Erstinstallationen, gilt als Lieferklausel \u201eex works\u201c (Incoterms 2010).<\/p>\n<p><strong>5. M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung<\/strong><br \/>\n5.1 Die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des kaufm\u00e4nnischen Kunden setzen voraus, dass dieser unverz\u00fcglich nach Erhalt der Ware diese untersucht und etwaige sichtbare M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach der Untersuchung bzw. versteckte M\u00e4ngel unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegen\u00fcber uns r\u00fcgt (\u00a7 377 HGB). Ist der Kunde kein Kaufmann, so hat er binnen 10 Werktagen offensichtliche M\u00e4ngel uns gegen\u00fcber schriftlich zu r\u00fcgen, anderenfalls erl\u00f6schen die M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden wegen solcher M\u00e4ngel.<\/p>\n<p>5.2 M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur unerhebliche Beeintr\u00e4chtigungen der Brauchbarkeit vorliegen.<\/p>\n<p>5.3 Alle diejenigen Teile oder Leistungen, die einen Mangel aufweisen, sind von uns &#8211; nach unserer Wahl &#8211; unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, sofern die Ursache des Mangels bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag.<\/p>\n<p>5.4 Kann der Kunde aufgrund der Mangelhaftigkeit des gelieferten Gegenstands Nacherf\u00fcllung verlangen, darf er Zahlungen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verh\u00e4ltnis zu den aufgetretenen M\u00e4ngeln steht, zur\u00fcckbehalten. Diese Zahlungen d\u00fcrfen auch nur zur\u00fcckbehalten werden, wenn die Voraussetzungen nach Ziff. 2.4, 2. Satz dieser Bedingungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>5.5 Anspr\u00fcche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachtr\u00e4gliche Verbringung des gelieferten Gegenstandes an einen anderen Ort als den urspr\u00fcnglichen Lieferort erh\u00f6hen. Bei Nachbesserungen hat der Kunde freien Zugang zum Reparaturgegenstand zu gew\u00e4hrleisten.<br \/>\nDie zum Zweck der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten k\u00f6nnen wir vom Kunden ersetzt verlangen, wenn sich das Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt herausstellt und der Kunde das Nichtvorliegen eines Mangels kannte oder h\u00e4tte kennen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>5.6 Bevor der Kunde weitere Anspr\u00fcche oder Rechte (R\u00fccktritt, Minderung, Schadensersatz, Aufwendungsersatz) geltend machen kann, ist uns zun\u00e4chst Gelegenheit zur Nacherf\u00fcllung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit wir keine anderslautende Garantie abgegeben haben. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung trotz wenigstens dreimaligem Nacherf\u00fcllungsversuch fehl, ist die Nacherf\u00fcllung unm\u00f6glich oder dem Kunden unzumutbar, so kann der Kunde vom Vertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Anspr\u00fcche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen durch den Kunden bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von Ziff. 6 dieser Bedingungen und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n<p>5.7 Wir weisen darauf hin, dass bestimmte Teile unserer Produkte Verschlei\u00dfteile sind, deren typische Haltbarkeit k\u00fcrzer als die Verj\u00e4hrung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen (Gew\u00e4hrleistungszeit) sein kann oder deren Haltbarkeit von einer st\u00e4ndigen Wartung und Pflege abh\u00e4ngt. In diesen F\u00e4llen liegt kein Mangel vor. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Filter, Anschlussmaterialien, R\u00fcckschlagventile, autoklavierbares Zubeh\u00f6r, Pumpenschl\u00e4uche sowie aller Teile, die zum Wartungsumfang nach Vorgaben des Herstellers geh\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong>6. Schadensersatzanspr\u00fcche und Haftung aus sonstigen Gr\u00fcnden<\/strong><br \/>\n6.1 Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit sich aus nachstehendem nicht etwas anderes ergibt.<\/p>\n<p>6.2 Wir haften unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr<br \/>\n\u2022 Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung, die wir zu vertreten hat, beruhen; und\/oder<br \/>\n\u2022 sonstige Sch\u00e4den, die auf einer vors\u00e4tzlichen oder einer grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung von uns beruhen und\/oder<br \/>\n\u2022 Verst\u00f6\u00dfen gegen das Produkthaftungsgesetz.<br \/>\n\u2022 eine etwaige Haftung wegen arglistigem Verschweigens eines Mangels und\/oder<br \/>\n\u2022 wegen schuldhafter Verletzung einer von uns \u00fcbernommenen Garantie.<\/p>\n<p>6.3 Die Haftungsbeschr\u00e4nkung in 6.1 gilt ebenfalls nicht bei der Verletzung einer Pflicht, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet und\/oder auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. In einem solchen Fall haften wir bei nur einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit bis zur H\u00f6he des vorhersehbaren Schadens. Anspr\u00fcche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzanspr\u00fcchen Dritter sowie auf mittelbare und Folgesch\u00e4den k\u00f6nnen bei nur einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Sch\u00e4den abzusichern. Bei der Verletzung sonstiger Pflichten haften wir bei nur einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit nicht. 6.2 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>6.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p><strong>7. Verj\u00e4hrung<\/strong><br \/>\n7.1 Die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche des Kunden betr\u00e4gt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Unber\u00fchrt bleibt die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist bei vors\u00e4tzlicher oder grob fahrl\u00e4ssiger Pflichtverletzung, bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verursachung von Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei \u00dcbernahme einer Beschaffenheitsgarantie.<br \/>\nUnber\u00fchrt bleiben auch die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsvorschriften bei dinglichen Herausgabeanspr\u00fcchen Dritter (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) sowie bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (\u00a7\u00a7 478, 479 BGB).<\/p>\n<p>7.2 Die vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen gelten auch f\u00fcr Mangelfolgesch\u00e4den, soweit diese nicht aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>7.3 Die Verj\u00e4hrungsfristen von Anspr\u00fcchen aus der deliktischen Produzentenhaftung (\u00a7\u00a7 823 ff. BGB) und dem Produkthaftungsgesetz bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p><strong>8. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenst\u00e4nden bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des f\u00e4lligen Kaufpreises trotz vorheriger angemessener erfolgloser Fristsetzung oder Entbehrlichkeit einer solchen Fristsetzung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, die gelieferte Sache herauszuverlangen und Schadensersatzanspr\u00fcche geltend zu machen. Nach R\u00fccknahme der gelieferten Sache sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserl\u00f6s ist auf Verbindlichkeiten des Kunden &#8211; abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten &#8211; anzurechnen. Die Verwertungsregelungen der InsO (Insolvenzordnung) bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>8.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand bis zum Eigentums\u00fcbergang pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlssch\u00e4den ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde dies auf eigene Kosten rechtzeitig beauftragen.<\/p>\n<p>8.3 Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde haftet uns f\u00fcr die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer etwa notwendigen Klage gem. \u00a7 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage).<\/p>\n<p>8.4 Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des unbezahlten Rechnungs-Endbetrages (einschlie\u00dflich Mehrwertsteuer) zur Sicherheit ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der gelieferte Gegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Diese Abtretung nehmen wir an.<\/p>\n<p>Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung widerruflich erm\u00e4chtigt. Wir sind jedoch befugt, die Erm\u00e4chtigung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nicht mehr nachkommt, in Zahlungsverzug ger\u00e4t oder Zahlungseinstellung oder sonst ein Mangel der Zahlungsf\u00e4higkeit vorliegt. Eines Widerrufs bedarf es nicht, wenn Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens \u00fcber das Verm\u00f6gen des Kunden gestellt wird. In diesem Fall sind wir unmittelbar zur Einziehung der Forderung berechtigt. In diesen F\u00e4llen k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen herausgibt und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Eine Einziehung der Forderung durch uns ist jedoch nicht m\u00f6glich, sofern dem die Insolvenzordnung entgegensteht.<\/p>\n<p>8.5 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden auch insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% \u00fcbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<\/p>\n<p><strong>9. Reparaturen<\/strong><br \/>\n9.1 Die Durchf\u00fchrung von Reparaturen erfolgt vor Ort. Die Kosten f\u00fcr die Anfahrt werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Nichtbeauftragung der Reparatur bleibt es bei Berechnung der Anfahrtskosten. Etwaige Kostenvoranschl\u00e4ge gelten f\u00fcr 4 Wochen. Wird uns w\u00e4hrend dieser Zeit kein Reparaturauftrag erteilt, so sind wir nicht mehr an den Kostenvoranschlag gebunden.<\/p>\n<p>9.2 Ziff. 5 (M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistung), Ziff. 6 (Schadensersatzanspr\u00fcche und Haftung aus sonstigen Gr\u00fcnden) und Ziff. 7 (Verj\u00e4hrung) gelten f\u00fcr Reparaturen entsprechend.<\/p>\n<p><strong>10. Installation<\/strong><br \/>\n10.1 Die Installation erfolgt zum vereinbarten Termin und ist im Installationsleitfaden schriftlich dokumentiert. S\u00e4mtliche Vorarbeiten sowie Vorinstallationen sind in der Verantwortung des Kunden bis zum Zeitpunkt der Installation abgeschlossen. Die erforderlichen Mittel (Bsp. Chemie gem\u00e4\u00df Installationsbogen) werden vom Kunden bereitgestellt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Sollte die Installation nicht wie geplant am Installationstag oder gem\u00e4\u00df gesonderter Vereinbarung durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, behalten wir uns die Berechnung des Aufwandes f\u00fcr die angefallenen Kosten vor.<\/p>\n<p><strong>11. Gerichtsstand &#8211; Erf\u00fcllungsort<\/strong><br \/>\n11.1 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist Gerichtsstand M\u00f6nchengladbach. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.<\/p>\n<p>11.2 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist Erf\u00fcllungsort M\u00f6nchengladbach.<\/p>\n<p><strong>12. Anwendbares Recht, Salvatorische Klausel<\/strong><br \/>\n12.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschlie\u00dflich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts\u00fcbereinkommens (UNCITRAL\/CISG) und der Regelungen zum internationalen Privatrecht.<\/p>\n<p>12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">Wassenburg Deutschland GmbH<br \/>\nKrefelder Stra\u00dfe 350<br \/>\n41066 M\u00f6nchengladbach<br \/>\nT: +49 (0)2161-94990-11<br \/>\ninfo@wassenburgmedical.de<br \/>\nwww.wassenburgmedical.de<\/p>\n<p style=\"text-align: right;\">Version 01\/2026<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<br \/>\nAnlage 1. zu 2.\tPreise <\/p>\n<p>Gefahrgut<br \/>\n1 Karton = 4 Kanister\t69,00 \u20ac<br \/>\n2 Karton = 8 Kanister\t79,00 \u20ac<br \/>\n3 Karton = 12 Kanister\t89,00 \u20ac<br \/>\n4 Karton = 16 Kanister\t99,00 \u20ac<br \/>\n5 Karton = 20 Kanister\t109,00 \u20ac<\/p>\n<p>Transporte mit Palette auf Anfrage<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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